Sollte es zu einem Läusefall in der Schule kommen, werden die Eltern durch einen Infobrief benachrichtigt und aufgefordert täglich die Kopfhaut der Kinder zu untersuchen.
Verbindliche Vorgehensweise bei Läusebefall in der Klasse
- Alle Klassenlehrerinnen an der betroffenen Schule werden informiert, wenn ein Läusefall vorliegt.
- Der Name des befallenen Kindes wird dem Sekretariat gemeldet. Jeder Fall wird dem Gesundheitsamt gemeldet.
- Das befallene Kind darf wieder in die Schule, wenn die Eltern der Klassenlehrerin Rückmeldung gegeben haben, dass die Behandlung eingeleitet ist oder ein ärztliches Attest vorliegt.
- Am selben Tag erhalten die Kinder der Klasse den vorgefertigten Elternbrief vom Gesundheitsamt.
- Der Rücklauf wird vom Lehrer kontrolliert. Für die Kinder, die den Rücklaufzettel nicht abgegeben haben, gilt folgende Regelung:
- Eine Information wird in das Hausaufgabenheft geschrieben.
- Für das Kind wird im Klassenzimmer ein separater Platz eingerichtet. Die Kernzeit wird informiert. Das Kind darf nicht am Sportunterricht teilnehmen, geht aber mit in die Turnhalle.
- Das Kind darf in die Pause gehen.
Weitere Hinweise finden Sie in den folgenden Broschüren:
- Kopfläuse was tun?
- Broschüre des Landratsamt Ortenaukreis [pdf; 132KB]
- Broschüre des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg [pdf; 142KB]
- Merkblatt für Eltern