Leitung   Victoria Agüera  

Telefon

  +49 7803 930-5213  
 E-Mail   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  
       

 

Die Grundschulförderklassen an der Grundschule sind eine öffentliche allgemeine Einrichtung und ein freiwilliges Angebot des Landes Baden-Württemberg.

 

Ziel der Grundschulförderklasse

Die Aufgabe der Grundschulförderklasse ist es, in einer altersgleichen Gruppe die Kinder innerhalb eines Jahres so zu fördern, dass ihre Aufnahme in die Grundschule möglich ist. Zu diesem Ziel tragen inhaltliche Elemente und Materialien des Kindergartens (z.B. Freispiel, Morgenkreis, Spiel- und Bauecke) und der Schule (z.B. Lehrerstunden, zielger ichtete Aufgaben) bei. Durch die Möglichkeit in Kleingruppen zu arbeiten, kann das einzelne Kind intensiv gefördert werden. In der engen Zusammenarbeit mit der Grundschule können die Kinder den Lernort Schule erfahren (Pause, Turnhalle, Schulfeste, Wandertage, Kontakte mit anderen Klassen, Fachräume).

 

Welche Kinder können in die Grundschulförderklasse aufgenommen werden?

Kinder, die vom Alter her zwar schulpflichtig, jedoch nicht schulfähig sind und deshalb für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, können aufgenommen werden. Dies können ängstliche und gehemmte Kinder, körperlich zarte Kinder, Kinder, die im Umgang mit Gleichaltrigen Schwierigkeiten haben, konzentrationsschwache Kinder, Kinder mit geringer Lernbereitschaft oder geringer Bereitschaft, Ordnungen und Regeln zu akzeptieren oder Kinder mit mangelnder Selbstkontrolle sein.

 

Die Aufnahme in die Grundschulförderklasse

Es werden 15, höchstens bis zu 20 Kinder in eine Grundschulförderklasse aufgenommen. Ausschulungen aus dem 1. Schuljahr können nur bis zum 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres berücksichtigt werden. Nach der Zurückstellung des Kindes durch die Schulleitung der zuständigen Schule können die Eltern ihr Interesse an der Grundschulförderklasse durch eine Anmeldung anzeigen. Bei der Entscheidung über die Aufnahme, besonders wenn ein Überhang an Meldungen vorliegt, werden Schulfähigkeitsuntersuchungen, Beobachtungen der Eltern und der Kindergärten herangezogen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter in Zusammenarbeit mit den Fachkräften in den Grundschulförderklassen, den Kooperationslehrkräften und der Beratungslehrerin.

© 2023 Geschwister-Scholl-Schule • Grundschule Gengenbach

KontaktImpressumDatenschutz